Gründungsfest-Glossar. Vom Bitten, Knien und Bändertragen

2025 05 23 Gruendungsfest Glossar 1

Dieses Fahnenmeer bot sich beim 150-jährigen Gründungsfest der Feuerwehr Ascha, die in diesem Jahr den Auftakt des Gründungsfest-Reigens machte. Foto: Irene Haberl – Vergrößern durch Anklicken!

Was macht eine Festmutter? Welchen Zweck haben Fahnenbänder? Und welche Aufgabe hat der Patenverein? Ein kleines Gründungsfest-Glossar für Nicht-Vereinsmeier

Wenn Dörfer sich herausputzen und elegant gekleidete Festdamen und fesche Burschen in Vereinsuniformen durch die Orte ziehen, dann ist wieder Gründungsfestzeit. Auch bei uns im Landkreis finden derzeit wieder viele solcher Feste statt. Doch was genau steckt hinter dieser Tradition? Wann gibt es eine Fahnenmutter, wann eine Festmutter? Und welche Aufgabe hat eigentlich ein Patenverein? Unser kleines Fest-Glossar soll einen Einblick geben in die Welt dieser besonderen bayerischen Tradition. Kunsthistorikerin Elisabeth Vogl aus Haselbach hat uns dabei geholfen, ein bisschen Licht in die unendlichen Weiten dieses Brauchtums zu bringen.

Für Elisabeth Vogl sind Gründungsfeste oder auch Fahnenweihen mehr als Bierzelt, Blasmusik und Barbetrieb. Für sie ist es eine besondere Form der bayerischen Festkultur. „Denn sie vereinen kirchliches und weltliches Brauchtum miteinander“, erklärt sie. Daraus ergeben sich bestimmte Traditionen, die sich bei jedem Gründungsfest wiederfinden – wenn auch immer wieder in leicht abgewandelter Form. Hier also ein kleiner Überblick über Weltliches, Kirchliches und so manch anderes:

B wie Bitten und Bänder: Meist schon im Jahr vor dem Fest geht es los, das große Bitten. Unter anderem müssen Schirmherr, Festmutter und auch Patenverein vom Festverein darum gebeten werden, ihre jeweiligen Ämter zu übernehmen. Dies findet meist in einem kleinen festlichen Rahmen statt, bei dem Funktionäre des Festvereins so manche Aufgabe bewältigen müssen, die nicht selten ein besonderes Durchhaltevermögen erfordern (siehe Buchstabe „H“).

Bänder als Zeichen der Verbundenheit

Die Bänder, genauer gesagt die Fahnenbänder, dürfen bei keinem Gründungsfest fehlen. Laut Elisabeth Vogl gehört sowohl das Bitten als auch das Überreichen von Fahnenbändern zu den rein weltlichen Traditionen. Die Fahnenbänder, meist aufwendig bestickt, sollen die besondere Verbundenheit mit dem jeweiligen Verein ausdrücken und ihn ehren. Wer ein Band an den Festverein überreicht, ist ganz unterschiedlich. In der Regel spendet die Fahnenmutter, die Festdamen, der Patenverein und der Schirmherr ein Band. Auch ein Band zum Gedenken der Toten wird oft überreicht. Die Bänder werden an der Spitze der Fahne befestigt.

E wie Ehrenfahnenmutter: Wer von einem Verein zur Fahnenmutter auserwählt wird, bleibt dies ein Leben lang (im Gegensatz zur Fahnenbraut, die nur für das Fest dieses Amt innehat). Tritt sie ihr Amt beispielsweise aus Altersgründen ab, dann kann sie von einem Verein zur Ehrenfahnenmutter ernannt werden. Sie übernimmt dann repräsentative Aufgaben.

F wie Fahnenweihe, Festmutter, Festbraut, Festdamen und Festzug: Fahnenweihen gibt es laut Elisabeth Vogl seit dem 10. Jahrhundert. Wobei genauer gesagt eine Fahne nicht geweiht, sondern gesegnet wird (von einer Weihe spricht man in der katholischen Kirche nur, wenn aus etwas Weltlichem etwas Sakrales wird). Wird bei einem Vereinsjubiläum jedoch eine neue oder restaurierte Fahne gesegnet, so spricht man landläufig von einer „Fahnenweihe“. Dieser Begriff hat sich eingebürgert. Dementsprechend gibt es bei einer Fahnenweihe auch eine Fahnenmutter und eine Fahnenbraut, bei einem „normalen“ Gründungsfest eine Festmutter und eine Festbraut. Sie werden bei ihren Aufgaben von den Festdamen begleitet. Das Amt der Fahnenmutter und Fahnenbraut hat – ebenso wie der Patenverein (siehe Buchstabe „P“) – eine lange Tradition. Die Fahnenmutter ist in der Regel die erste, die gesegnete Fahne entgegennimmt und ihr Band anheftet an den Fahnenträger. Die Fahnenbraut hat, anders als die Fahnenmutter, ihr Amt nur während der Festtage inne. Unter „Brauchwiki“, ein digitales Brauchtumslexikon des bayerischen Landesverbandes für Brauchtumspflege, steht über sie: „Als Fahnenbraut wählt man in der Regel eine junge Frau. Sie steht zugleich den Fahnenjungfrauen vor und übernimmt das Patronat für die Fahne.“

Von Gründungsfesten und Vereinsjubiläen

Was wäre ein Gründungsfest ohne Festzug. Hier haben alle teilnehmenden Vereine, allen vor natürlich der Fest- und der Patenverein, die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Hingucker sind da vor allem die Festdamen und die Begleitkinder mit ihren wunderschönen Kleidern. Meist begleitet von zünftiger Blasmusik ziehen die Teilnehmer durch das Dorf, das sich extra für diesen Anlass herausgeputzt hat. Wer direkt an der Feststrecke wohnt, für den ist es Ehrensache, sein Haus zu schmücken. 

G wie Gründungsfest und Gottesdienst: Feiert ein Verein beispielsweise sein 150-jähriges Jubiläum sagt man im Volksmund: Der Verein feiert sein 150-jähriges Gründungsfest, das hat sich – ähnlich wie mit dem Begriff „Fahnenweihe“ – einfach so eingebürgert. Ganz richtig ist das nicht, denn von einem Gründungsfest spricht man tatsächlich nur, wenn ein Verein neu gegründet wird. Allerdings haben beide Anlässe eine Gemeinsamkeit: Es wird ordentlich gefeiert.

Feuerwehr Haibach mit neuer Tradition

Wie Elisabeth Vogl bereits betonte, sind Gründungsfeste und Fahnenweihen auch stark kirchlich geprägt. Deshalb ist der große Festgottesdienst am Sonntag auch immer der Höhepunkt einer solchen Feierlichkeit – egal, ob mit Fahnensegnung oder ohne. Zelebriert wird dieser in der Regel vom Pfarrer der jeweiligen Gemeinde. Die Haibacher Feuerwehr, die ab 13. Juni ihr 150-jähriges Bestehen feiert, hat sich da etwas Neues einfallen lassen: ein Festpfarrerbitten – das wohl erste im Landkreis Straubing-Bogen.

2025 05 23 Gruendungsfest Glossar 2 

Die Feuerwehr Haibach hat erstmals ein Festpfarrerbitten veranstaltet und wurde bei Pfarrer Joseph Kokkoth (vorne, Vierter v. l.) vorstellig. Foto: Markus Dilger – Vergrößern durch Anklicken!

Bei einem Sonntagsgottesdienst traten die Verantwortlichen an Pfarrer Joseph Kokkoth heran und fragten ihn, ob er als Festpfarrer fungieren würde. Er willigte ein. Die Idee für ein „Festpfarrerbitten“ entstand aus einem Spaß des Pfarrers beim Schirmherrnbitten. Bleibt abzuwarten, ob sich diese neue Tradition durchsetzt. 

H wie Holzscheitelknien: Es gehört zur Bitt-Tradition rund um die Feste einfach dazu: das Holzscheitelknien. Woher der Brauch jedoch kommt, dass sich die Bittsteller beim Vortrag ihres Anliegens auf ein Holzscheitel knien müssen, konnten wir nicht herausfinden. Wer es allerdings schon einmal gemacht hat, der weiß: Es tut schon sakrisch weh.

P wie Patenverein und Patenbraut: Dass ein Festverein einen Patenverein hat, hat seinen Ursprung ebenfalls in der Tradition der Fahnensegnungen und ist ein sehr alter Brauch. Zwischen dem Patenverein und dem Festverein besteht meist eine besondere Verbundenheit. Elisabeth Vogl hat dazu einen Artikel in den „Samerberger Nachrichten“ entdeckt, der die Geschichte der Fahnenweihen bei oberbayerischen Trachtenvereinen beschreibt. Darin steht: „Der Patenverein übernimmt (...) mit der Patenschaft alle Pflichten und Rechte, die ein Taufpate gegenüber einem kleinen Taufkind (...) übernimmt. Er fungiert also für die Fahne quasi als Pate bei deren Segnung.“ In dem Artikel ist weiter zu lesen, dass der Patenverein bereits selbst im Besitz einer gesegneten Fahne sein musste, um als Pate zu fungieren. Jeder Patenverein hat in der Regel eine Patenbraut, die das Band des Patenvereins an die neue Fahne hängt.

S wie Schirmherr: Der Begriff des Schirmherren geht zurück bis in das Mittelalter. Damals war ein Schirmherr meist ein Adeliger, der einer bestimmten Gruppe militärischen Schutz gewährte. Allerdings nur gegen Bezahlung eines sogenannten „Schirmgeldes“. Damit hat der Schirmherr eines Gründungsfestes nichts mehr zu tun. Er hat vor allem repräsentative Aufgaben und soll durch seine Teilnahme und Präsenz die Bedeutung des Festes hervorheben. Schirmherren bei Vereinsfesten sind oft Kommunalpolitiker wie der Bürgermeister der Festgemeinde, der Landrat oder auch der örtliche Landtags- oder Bundestagsabgeordnete. Und nein, diese Schirmherren bekommen kein „Schirmgeld“ bezahlt. Im Gegenteil. Sie zeigen sich dem Festverein gegenüber meist recht spendabel.

T wie Taferlbub und Taferlmädel: Egal, ob sengende Hitze oder strömender Regen: Bei jedem Festzug geht am Anfang einer Vereinsordnung wacker der Taferlbub oder auch das Taferlmädel voraus und trägt die Vereinstafel, damit die Zuschauer wissen, wer hier kommt. Das Amt des Taferlträgers war schon oft der Beginn manch langer Vereinskarriere.

Verena Lehner/BOG Zeitung vom 23. Mai 2025 (Gen. der Lokalredaktion

BESUCHER

Heute 11796 Gestern 12762 Woche 83847 Monat 96890 Insgesamt 11651713

Back to Top